Stand:
 20.10.2007

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Qualitätsmanagement in der Ionenanalytik von Wasseranalysen
- Validierung eines ionenchromatographischen Verfahrens -

R.Ellinghaus, Vortrag i. d. Hess. Landesanstalt f. Waldforschung 07/99
(später: Abt.FIV bei Hessen-Forst, heute: Teil d. Nordwestdtsch. Forstl. Versuchsanstalt (NWFVA)) (aktualisiert 10/07)
Zu Absatz:   Valid. Tl.2
Schema
  Valid. Tl.2
Ergebnisse
  Valid.Tl.3

Die HLVA Kassel untersucht im Rahmen der hessischen Waldschadensforschung jährlich rund 6000 Wasserproben.
(Anm.: 2006 wurden diese Wasseruntersuchungen an die Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt abgetreten. Das hier eingesetzte Validierungsverfahren ist für vergleichbare Validierungsproblematiken aber nach wie vor ein aktuell nutzbarer Lösungsansatz.)

Alle hierzu eingesetzten Analysenverfahren (Prüfverfahren) sind nach DIN EN ISO 17025 bzw. waren vormals nach DIN EN 45001 akkreditiert.
Da die ionenchromatographische Bestimmung (
IC) von Kalium (K), Natrium (Na) und Ammonium (NH4) erst im Dezember 1999 durch die DIN  EN ISO 14911 normiert wird, war es für die HLVA noch erforderlich, ihr Prüfverfahren als Hausverfahren zur Akkreditierung anzumelden.
Ein Hausverfahren verlangt i.d.R. eine erheblich aufwändigere Validierung als ein Normverfahren. Die HLVA gestaltete sie in
3 Teilen.

In Teil 1 wurde das IC-Verfahren an zertifiziertem Referenzmaterial und einer Ringuntersuchung zunächst als grundsätzlich geeignet qualifiziert. Die gefundenen Gehalte stimmten mit den zertifizierten bzw. den Mittelwerten aus der Enquête unter Berücksichtigung der Streubreiten gut überein.
 
 

Teil 1a  /  Validierung über BCR-Standardreferenzmaterialien

Standard

Parameter

Zertifizierter
Gehalt (mg/l)

Gefundener Gehalt (mg/l)

 

 

 

IC

FL-AES

CFA

CRM 408

Na

0,97 ± 0,03

0,90 ± 0,03

0,99 ±0,02

 

 

NO3

1,24 ± 0,04

1,19 ± 0,06

 

1,17 ± 0,03

CRM 409

Na

1,90 ± 0,05

1,83 ± 0,03

1,94 ± 0,02

 

 

K

0,17 ± 0,02

0,20 ± 0,02

0,20 ± 0,02

 

 

NH4

1,90 ± 0,05

1,82 ± 0,05

 

1,86 ± 0,05

 

NO3

4,84 ± 0,12

4,77 ± 0,11

 

4,66 ± 0,06


Teil 1b
  /  Validierung über Wasserenquêten

a) TLL Jena / VDLUFA FG XI / Nr. 75/97/Q

Probe

Parameter

 Mittelwert
 d. Enquête

Gefundener
Gehalt

Verfahren

  

   

(mg/l)

(mg/l)

  

1 / Sickerw.

Na

1,64 ± 0,11

1,78 ± 0,03

IC

  

K

1,66 ± 0,11

1,62 ± 0,02

IC

  

NO3

11,04 ± 0,94

10,58 ± 0,24

IC

2 / Deposition

Na

0,21 ± 0,03

0,18 ± 0,02

IC

  

K

0,14 ± 0,03

0,13 ± 0,01

IC

  

NO3

1,44 ± 0,11

1,28 ± 0,06

IC


b) Hydrobiol.Inst.Pallanza / Europ.Com. / AQUACON 'Subproj.6' 1/97
(Auswertung der deutschen Laboratorien (durch LUA NRW))

Probe

Parameter

Mittelwert
d. Enquête

Gefundener
Gehalt

Verfahren

 

 

(mg/l)

(mg/l)

 

1 / Simulat. Rain

Na

1,71 ± 0,12

1,60 ± 0,03

FL-AES

 

K

0,46 ± 0,07

0,37 ± 0,04

FL-AES

 

NH4

1,79 ± 0,17

1,72 ± 0,03

CFA

 

NO3

5,58 ± 0,22

5,53 ± 0,07

CFA

2 / Simulat. Rain

Na

0,18 ± 0,03

0,16 ± 0,02

FL-AES

 

K

0,36 ± 0,09

0,31 ± 0,03

FL-AES

 

NH4

0,53 ± 0,06

0,51 ± 0,03

CFA

 

NO3

0,70 ± 0,09

0,62 ± 0,03

CFA

 
Weitere Validierungsmaßnahmen sehen Akkreditierungsstellen i.d.R. in der Erarbeitung wesentlicher statistischer Verfahrenskenndaten. Da jedoch die Matrices von Freilanddepositionen über Kronendurchlässe und Stammabläufe bis zu Bach- und Sickerwässern weit variieren, und zur Klärung von Matrixeinflüssen die Probenmengen zu umfangreichen Parallelen zu begrenzt waren, wurde die weitere Validierung (Teil 2) über Gleichwertigkeitskriterien im methodischen Vergleich mit normierten Referenzverfahren abgewickelt.
Für
K und Na wurde hierzu die flammenphotometrische (flammenatomemissionsspektrometrische) Bestimmung (FL-AES) nach DIN ISO 9964-3 herangezogen, für NH4 die photometrische im Kontinuierlichen Fließverfahren (CFA) nach DIN 38406-5. Einbezogen wurde auch der Vergleich Nitrat (NO3)-Bestimmung mit IC nach DIN EN ISO 10304-1 und mit CFA nach DIN ISO 14255. Die Referenzverfahren wurden ebenfalls mit dem zertifiziertem Referenzmaterial und einer weiteren Ringuntersuchung als geeignet überprüft (s. Teil 1). Auch hier stimmten die gefundenen Gehalte mit den zertifizierten bzw. den Mittelwerten aus der Enquête unter Berücksichtigung der Streubreiten gut überein.

In Teil 2 wurden nun der Vorschrift und dem Ablaufschema der DIN 38402-71 (Gleichwertigkeit zweier Analysenverfahren aufgrund des Vergleichs der Untersuchungsergebnisse an der gleichen Probe) folgend parallel für die IC als Vergleichsverfahren (VV) und die FL-AES bzw. CFA  als Referenzverfahren (VR) matrixfreie Kalibrierungen mit Standardlösungen und nicht matrixfreie Wiederholanalysen an einer Wassermischprobe einbezüglich umfangreicher Standardadditionen durchgeführt, ausgewertet und verglichen.

Die Prüfung nach DIN 38402-71 lief wie folgt ab:
(Anm.: Schritte sind im Ablaufschema als Rechtecke, Entscheidungen als Rauten dargestellt.) :

Schritt 1

a) Wahl der praxisgerechten Messbereiche für Na, K, NO3: 0,1-10 mg/l
b) Wahl des praxisgerechten Messbereiches für NH4: 0,1-1 mg/l

Entscheidung 1

a) Die Messbereiche für Na und K sind in der Flammenphotometrie und der Ionenchromatographie von vergleichbarer Größenordnung.
b
) Die Messbereiche für NO3 und NH4 sind es in der Kontinuierlichen Fließanalyse und der Ionenchromatographie ebenso.

Schritt 2

a) Mit 15-17 Kalibrierlösungen, verteilt über die Messbereiche, wurden parallel matrixfreie Kalibrierungen mit dem Vergleichsverfahren IC und den Referenzverfahren (Na, K : FL-AES; NO3, NH4: CFA) durchgeführt.
b) Die Berechnung von Verfahrenskenndaten, u.a. der Verfahrensstandardabweichung, erfolgte daraus nach Ausreißereliminierung über die AQS-Software SQS 3.3 (Perkin-Elmer). Alle Kalibrierfunktionen erwiesen sich als einfach linear.

Entscheidung 2

Der Vergleich der Verfahren über die Feststellung signifikanter Unterschiede der Verfahrensstandardabweichungen sxoV (Vergleichsverfahren) bzw. sxoR (Referenzverfahren) wurde nach Ausreißereliminierung über einen F-Test (nur erforderlich, wenn (sxoV)2 > (sxoR)2 !) abgewickelt.

Prüfgröße (PG) = (sxoV)2 / (sxoR)2
Vergleichsgröße (VG) = F-Tabellenwert (P = 99%)

Es gilt: Ist PG > VG, sind die Verfahrensstandardabweichungen und mithin die Verfahren signifikant verschieden.

a) PG (Na) = 3,44  /  VG (Na) = 3,92
b) PG (K) = 2,18  /  VG (K) = 3,66
c) PG (NO
3) <1, d.h. (sxoV)2 < (sxoR)2  
d) PG (NH
4) <1, d.h. (sxoV)2 < (sxoR)2

Daraus folgt die Zwischenaussage:
Die Verfahren sind bei matrixfreien Kalibrierungen nicht signifikant zu unterscheiden!

Schritt 3

Aus aktuellen Proben wurde 1 Mischprobe mit messbereichsbezogen etwa mittlerem Gehalt hergestellt.

Schritt 4

a) Die Gehalte der Mischprobe an Na und K wurden parallel jeweils 10-fach mit IC und FL-AES doppelt bestimmt.
 Die Auswertung der Serie 1 erfolgte über die Kalibrierfunktionen,
 die der Serie 2 über 2-stufige Standardadditionen.
b)
Die Gehalte der Mischprobe an NO3 und NH4 wurden parallel jeweils 10-fach mit IC und CFA doppelt bestimmt.
Die Auswertung der Serien erfolgte
wie vor .

Schritt 5

Die Mittelwerte und Wiederholstandardabweichungen der 10-fach-Bestimmungen wurden berechnet.

Entscheidung 3

Über Grubbs-Tests wurde sichergestellt, dass pro Serie nicht mehr als 1 Ausreißer auftrat.

Entscheidungen 4 und 5

t- und F-Tests bestätigten die Vergleichbarkeit der Mittelwerte  und Wiederholstandardabweichungen aller Parameter und Auswertungsvarianten in den 48 Kreuzvergleichen aller 4 Serien.

Es gilt wiederum: Sind die Prüfgrößen (PG) größer als die t- und F-Tabellen zu entnehmenden Vergleichgrößen (VG), sind die Mittelwerte bzw. die Wiederholstandardabweichungen und mithin die Verfahren signifikant verschieden.

( t-Tests Na / K )     /     ( F-Tests Na / K )     /     ( t-Tests NO3 / NH4 )     /     ( F-Tests NO3 / NH4 )

Daraus folgt die Endausage: Die Verfahren sind auch bei nicht matrixfreien Bestimmungen nicht signifikant zu unterscheiden!

Um die Gleichwertigkeit der Verfahren über die Mischprobe hinaus an üblichen Routineserien zu testen, wurden schließlich in Teil 3 der Validierung 310 Proben mit etwa gleichen Anteilen der verschiedenen Wasserherkünfte und damit auch Gehaltsklassen mit der IC und der FL-AES bzw. CFA jeweils doppelt vermessen, die Ergebnisse, die oberhalb der Bestimmungsgrenzen lagen, a) regressionsanalytisch verrechnet und b) Wiederfindungsraten für die Ionenchromatographie mit den Referenzverfahren als 100%-Basis bestimmt.

Teil 3 gestaltete sich im Detail wie folgt:

Probenzahl : 310

Ausgewertete Mittelwerte aus Doppelbestimmungen oberhalb der Bestimmungsgrenzen (BG):

Na: 310 (BG: 0,2 mg/l); K: 307 (BG: 0,1 mg/l);
NO3: 303 (BG: 0,15 mg/l); NH4: 207 (BG: 0,05 mg/l)

a) Regressionsanalysen: 

( Na / K )    /    ( NO3 / NH4 )

Fazit: Regressionskoeffizienten (Steigungen) um 1 und Bestimmtheitsmaße (r2) nahe 1 zeigen, dass die Ionenchromatographie auch bei heterogenen Routineproben zu gut vergleichbaren Ergebnissen führt.

b) Ermittlung von Wiederfindungsraten (WFR) für die Ionenchromatographie
(Referenzverfahren = 100 %)

Parameter

Wiederfindungsraten IC (%)

Min.

Max.

 

70-84

85-89

90-110

111-115

116-130

mg/l

 

% der Proben

 

Na 

--

2,3

95,1

2,6

--

0,2

19,5

K

--

5,4

90,1

4,5

--

<0,1

68,1

NO3

--

4,9

94,4

0,7

--

<0,15

78,2

NH4

4,3

3,4

42,6

19,3

30,4

<0,05

12,6


Interpetation:  Die WFR bei Kalium, Natrium und Nitrat bei über 90% der Proben zwischen 90%-110% und keiner Probe >15% abweichend von den Referenzverfahren belegen die Brauchbarkeit des ionenchromatographischen Verfahrens ebenso eindeutig wie alle bisherigen Validierungsergebnisse.
Lediglich für
Ammonium bei lediglich 42,6% der Proben zwischen 90%-110% WFR, wenn auch keine Probe >30% von dem Referenzverfahren abweichend, scheint das nicht so eindeutig zu gelten. 49,7% der Proben zwischen 111%-130% WFR vermitteln den Eindruck ionenchromatographischer Mehrbefunde. Bei näherer Betrachtung relativiert sich der Eindruck indes, da ca. 50% der Proben niedrigere Gehalte zwischen Bestimmungsgrenze und 0,2 mg/L aufweisen, und ausschließlich sie bei relativ größerer Streuung die Wichtung verursachen. Für diesen Konzentrationsbereich kann die Wichtung im Sinne der Vergleichbarkeit der Verfahren aber toleriert werden.
 

Zusammenfassung

Ziel: Validierung der ionenchromatographischen Bestimmung von Natrium, Kalium, Ammonium in Forstwässern im Rahmen der Akkreditierung (daneben die Überprüfung der bereits normierten ionenchromatographischen Bestimmung von Nitrat)

Problem: kein Normverfahren für die IC-Kationenbestimmung publiziert,  Validierung des Hausverfahren erforderlich

Vorgehen: Validierung nach einem 3-teiligen Konzept

Teil 1: Feststellung der Eignung des Hausverfahrens und der für Teil 2 erforderlichen Referenzverfahren über Standardreferenzmaterialien und Ringuntersuchungen

Teil 2: Feststellung der statistischen Gleichwertigkeit des Hausverfahrens mit normierten Referenzverfahren (Flammenphotometrie (Na, K) bzw. Kontinuierliche Fließanalyse mit photometrischer Detektion (NH4)) an Kalibrierlösungen und einer Mischprobe nach Vorschrift der DIN 38402, Teil 71.

Teil 3: Auswertung von Regressionsanalysen zwischen Haus- und Referenzverfahren sowie Ermittlung von Wiederfindungsraten für das Hausverfahren bezogen auf die Referenzergebnisse an Routineproben (n>300)

Fazit: Das kationenchromatographische Hausverfahren ist nach DIN 38402-71 signifikant gleichwertig den getesteten normierten Referenzverfahren. Die weiteren Validierungsergebnisse bestätigen dieses Ergebnis eindrucksvoll auch für Routineuntersuchungen an größeren Probenkontingenten.

Das Hausverfahren war damit hinreichend validiert und wurde 1999 akkreditiert !

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