Stand: 11.09.2007 |
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Hessisches Landeslabor |
1 Zweck und Anwendungsbereich
Alle wiederkehrenden qualitätsrelevanten Tätigkeiten
bei Untersuchungen (Prüfungen) müssen durch schriftliche Unterlagen
beschrieben sein.
Wo keine veröffentlichten validierten Methoden
oder Normen zur Verfügung stehen, muss dies durch selbstverfasste
Standardarbeitsanweisungen (Standard Operating Procedures (SOP)) sichergestellt
werden.
SOP müssen einen Teil eines Prüfablaufs
oder ggfls. den gesamten Prüfablauf so beschreiben, dass ihn eine
bisher nicht mit der Prüfung befasste Person mit entsprechender beruflicher
Qualifikation und Erfahrung durchführen kann.
Diese SOP beschreibt, welche allgemeinen Vorgaben
beim Erstellen und Aktualisieren von SOP für die Abteilung VI des
Landesbetriebes Hessisches Landeslabor gelten. Sie ist verbindlich für
jede SOP, die in der Abt.VI verfasst wird.
2 Verantwortlichkeiten für Erstellung und Inhalt
SOP werden in der Regel durch diejenigen technischen
Mitarbeiter/innen erstellt, die mit den zu beschreibenden Tätigkeiten
befasst und vertraut sind. Nachdem alle durch Prüfleiter/innen und
Qualitätsmanagementbeauftragte veranlasste Korrekturen
eingearbeitet sind und eingetragen ist, welche Dokumente durch die SOP ggfls.
ersetzt werden, unterzeichnen sie die SOP mit Datum als Ersteller/in.
Die Prüfleiter/innen tragen die fachliche Verantwortung
für den Inhalt und führen inhaltliche und formale Korrekturen
unter Mitwirkung der Ersteller/innen durch. Sie unterzeichnen die SOP nach der
Unterzeichnung durch die Ersteller/innen mit Datum als Überarbeiter/in.
Werden SOP von Prüfleiter/innen selbst
erstellt, übernimmt entweder ein/e Fachkollege/in oder der Technische Leiter
oder seine Vertretung die Aufgabe des Überarbeitens. Die fachliche
Verantwortung für den Inhalt bleibt in diesem Fall beim/bei der Ersteller/in.
Bestimmte Qualitätsmanagementbeauftragte (Stabsstellenleiter QM, Abteilungs-QMB
oder deren Vertretung) tragen die Verantwortung, dass die erstellte SOP den
Kriterien des Qualitätsmanagements genügt. Sie unterzeichnen die SOP nach der
Unterzeichnung durch die Überarbeiter/innen mit Datum und Unterschrift als
QM-Überprüfer/in.
Der Technische Leiter der Abteilung
(Abteilungsleiter) trägt die
Gesamtverantwortung für den Inhalt. Er genehmigt abschließend die SOP
mit Datum und Unterschrift und setzt das Datum des Inkrafttretens
fest. Er kann diese Tätigkeiten an eine sachkundige Vertretung delegieren,
behält aber die Gesamtverantwortung.
3 Äußere
Form und Textgestaltung
Jede Seite einer SOP enthält im standardisierten Kopf folgende Einträge (siehe 7a):
Auf der 1.Seite stehen
ausschließlich die Kopf- und Fußzeile, der Text der SOP beginnt auf Seite 2.
Die Textabschnitte (Schriftbild:
Arial 11; Zeilenabstand: einfach) sind durch dezimale Nummerierung und im
Schriftbild (Arial 11 fett) hervortretende Kapitelüberschriften klar zu
gliedern. Zwischen den vorangehenden Textabschnitten und den Überschriften
sowie zwischen den Überschriften und den nachstehenden
Textabschnitten sind Leerzeilen freizulassen. Ein Inhaltsverzeichnis erübrigt
sich wegen des in der Regel überschaubaren Textumfangs.
Der 1. Abschnitt muss den Zweck
und Anwendungsbereich einer SOP umreißen, der 2. das technische Verfahren kurz
zusammenfassen. Für die weitere in der Regel einzuhaltende Abschnittsgliederung
gilt das Rahmenschema unter 7b mit Beispielen für die inhaltliche Gestaltung.
Verwendet werden sollen möglichst
kurze Sätze und verständliche Formulierungen. Die einzelnen Anweisungen müssen
aber so konkret sein, dass die ausführende Person eindeutig erkennen kann, was
sie zu tun hat, und ein/e Auditor/in eindeutig beurteilen kann, ob eine SOP
eingehalten wird. Der Gesamtumfang darf nicht die Lesbarkeit beeinträchtigen
und ist auf das fachlich notwendige Maß zu beschränken.
SOP dürfen keine Details
vorschreiben, die im Einzelfall nicht zutreffen bzw. anders geregelt werden müssen.
Solche Details werden im Rahmen der Prüfungen anderweitig, z.B in Prüfplänen,
dokumentiert.
4 Codierung
Eine SOP erhält von dem Prüfbereich, in dem sie erstellt wird, einen eindeutigen 9-stelligen Zahlencode, der wie unten angegeben durch mehrere Punktsetzungen gegliedert wird. Dem Zahlencode wird der Buchstabe ‚S‘ mit einem nachgestellten Leerzeichen vorangestellt. Wird eine SOP von den Qualitätsmanagementbeauftragten erstellt, vergeben sie die Codenummer. Der komplette Code gilt gleichzeitig als Dateiname in der Datenverarbeitung und -haltung.
Er setzt sich aus folgenden Zeichen zusammen:
Buchstabe 'S'
Leerzeichen
Ziffer
für den Standort
(z.Z Kassel = 2, Bad Hersfeld = 5, beide Standorte betreffend = 0)
Punkt
Ziffer für die Abteilung (Abt.VI = 6)
Punkt
Ziffer
für das Fachgebiet
(FG VI.1 = 1, FG VI.2 = 2, FG VI.3 = 3, QM = 0)
Punkt
Ziffer für
das Sachgebiet
(FG VI.1: Futtermittel- und Pflanzenuntersuchungen = 1,
Saatgutuntersuchungen = 2)
(FG VI.2: Boden- und Sekundärrohstoffuntersuchungen =
1,
Düngemitteluntersuchungen = 2)
(FG VI.3: Milchwirtschaftliche Untersuchungen = 1,
Untersuchungen auf spezielle Inhalts- und Schadstoffe = 2,
Untersuchungen auf Spuren- und Schadelemente = 3)
(QM = 0)
Punkt
3 Ziffern für die Nummer der SOP
Punkt
2 Ziffern für die Versionsnummer der SOP
Beispiele für Codes:
Der
Code S 2.6.2.1.123.05 bezeichnet die 4.Aktualisierung (5.Version) der SOP mit
der Nummer 123 des Sachgebietes ‚Boden- und Sekundärrohstoffuntersuchung‘
im Fachgebiet VI.2 am Standort Kassel.
Der Code S 5.6.3.2.004.01 bezeichnet die 1.Version der SOP mit der Nummer 4 des
Sachgebietes 'Untersuchung auf spezielle Inhalts- und Schadstoffe' im Fachgebiet
VI.3 am Standort Bad Hersfeld.
Wird eine SOP in einem anderen Prüfbereich für die dortige Verwendung abgewandelt, erfolgt eine komplett neue Codierung.
5 Archivierung und Verteilung
Nach
Freigabe wird dem QMB oder seiner Vertretung das mit allen Unterschriften
versehene Original der SOP übergeben und eine textidentische Datei übermittelt.
Der QMB oder seine Vertretung sind verantwortlich für die sichere Archivierung
des Originals und stellen die Datei schreibgeschützt in ein dem technischen
Personal zugängliches Verzeichnis des Intranet stellen.
Vom Original fertigen sie eine Erstkopie für das jeweilige Sachgebiet (Prüfbereich)
an (Standort: Büro Prüfleiter/in), von der im Sachgebiet weitere Kopien
(Standorte: Arbeitsplätze des technischen Personals) angefertigt werden können.
Von SOP, die vom QMB oder seiner Vertretung verfasst werden, erhalten alle Prüfleiter/innen
eine Erstkopie zur weiteren Vervielfältigung. Diese SOP werden ebenfalls ins
Intranet gestellt.
6 Aktualisierung
Jede/r
MitarbeiterIn ist verpflichtet, seinen/ihre Prüfleiter/in darauf hinzuweisen,
wenn die aktuelle Arbeitsweise von der gültigen SOP abweicht. Dann muss
entweder die SOP oder die Arbeitsweise geändert werden.
Die Aktualisierung einer SOP wird durch den/die Prüfleiter/in ggfls. in
Abstimmung mit dem QM-Beauftragten oder seiner Vertretung veranlasst, in der
Regel durch den/die Verfasser/in selbst vorgenommen, die Versionsnummer (siehe
4)
um 1 erhöht und die Überarbeitung, QM-Prüfung und Freigabe wie unter 2 und
die Archivierung und Verteilung wie unter 5 vollzogen.
Wo es sinnvoll erscheint, können aktualisierte Textpassagen zum schnelleren
Vergleich von Versionen kenntlich gemacht werden. Eine Verpflichtung dazu
besteht aber nicht. Farbige Kennzeichnungen sind wegen fehlender Farbkopiermöglichkeiten
nicht geeignet.
Bis zur Ausgabe der neuen Erstkopie an den/die Prüfleiter/in bleibt die Fassung
der SOP vor der Aktualisierung offiziell gültig.
Beim Austausch der Erstkopie und der Folgekopien sind im Sachgebiet die nicht
mehr gültigen Versionen zu vernichten. Eine weitere Nutzung -auch als
Schmierpapier - ist nicht gestattet, um versehentliches Verwenden nicht gültiger
Dokumente auszuschließen.
Ergänzend löscht der QM-Beauftragte oder seine Vertretung die nicht mehr gültige
Version im Intranet und stellt die aktuelle ein.
In allen Zweifelsfällen ist das zuletzt beim QM-Beauftragten oder seiner
Vertretung hinterlegte Original die allein gültige Vorschrift für die
technische Arbeitsweise.
a) Kopf
S 0.6.0.0.000.00 Seite x von y |
Hessisches Landeslabor |
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Standardarbeitsanweisung |
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Titel der SOP |
1 Zweck und Anwendungsbereich
Wozu dient die SOP? Für welche Proben, Konzentrationsbereiche, Messgenauigkeiten, Geräte etc. gilt sie?
2 Prinzip
Kurze Zusammenfassung des technischen Arbeitsablaufs
3 Arbeitsmaterialien
3.1 Geräte, Labormaterial, spezielle
Laboreinrichtungen etc.
3.2 Reagenzien, Referenzmaterialien
etc.
3.3 Schriftliche
Unterlagen: Methoden, Normen, andere SOP, Gerätehandbücher und -manuals, Betriebsanweisungen etc.
4 Durchführung
Tätigkeitsabläufe, Probenhandhabung, Messverfahren, Berechnungen, Überprüfungen der Abläufe und Ergebnisse etc.
5 Bemerkungen
spezielles Knowhow,
Empfehlungen, statistische Angaben, Angaben von Fehlerqellen etc.
c) Fuß (nur
1.Seite)
gültig ab: | ersetzt: | |||
erstellt: |
überarbeitet: |
QM-überprüft: |
genehmigt: |
|
Datum: | ||||
Name: | ||||
Unterschrift: |